Auszug aus der gültigen Satzung des Vereins Amazaourou e.V. :
§ 2 Zweck des Verein:
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung, der Gesundheit, des Sports, der Kultur sowie der dörflichen Entwicklung in Amazaourou, Marokko. Der Vereinszweck wird verwirklicht durch Förderung von Bildungsprojekten, Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung des körperlichen, seelischen, geistigen und sozialen Wohlbefindens, die Bereitstellung sportlicher Angebote sowie die Durchführung von kulturellen Maßnahmen.
2. Der Zweck des Vereins wird verwirklicht insbesondere durch Erhebung von Mitgliedsbeiträgen, das Sammeln von Spenden sowie auf andere geeignete Weise.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
4. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Die Mitgliederversammlung kann eine jährliche, angemessene pauschale Tätigkeitsvergütung für Vorstandsmitglieder beschließen.